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Durch Ihre dauerhafte Spende können wir Monat für Monat vielen Tieren helfen.

Sachspende

Sachspende

Steuererklärung: Sachspenden sind abziehbar!

Grundsätzlich gilt:
Sachspenden, in unserem Fall Hunde- und Katzenfutter an gemeinnützige Organisationen können Sie in der Steuererklärung geltend machen.
Bei Spenden bis 300 Euro geht das sogar ohne Spendenbescheinigung.

Hier reicht in der Regel die Rechnung und oder der Kontoauszug der Überweisung.

Dies kann je nach Bundesland und oder Finanzamt abweichen!